PRAXIS FÜR OSTEOPATHIE, NATURHEILKUNDE UND TRADITIONELLE CHINESISCHE MEDIZIN

Häufig gestellte Fragen

 

Kostenübernahme:

Die osteopathische Behandlung wird seit einigen Jahren von manchen gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Eine genaue Übersicht finden sie hier:

www.osteokompass.de

Die Voraussetzung der gesetzlichen Krankenkassen umfasst eine komplette osteopathische Ausbildung, welche dem Therapeuten die Möglichkeit der Mitgliedschaft in einem osteopathischen Berufsverband ermöglicht.
Olaf Pachten hat durch seine 5jährige Ausbildung diese Voraussetzung.
Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen ist abhängig von der Vertragsart.
Die Abrechnung über eine Rechnung nach Heilpraktikergebührenordnung ist hierbei die gängige Form.

Behandlungsablauf:

Die Behandlung basiert auf einem ausführlichen Befund.
Hierbei werden die aktuellen Beschwerden und die Vorgeschichte, sowie alle vorausgegangenen Therapien mit dem Patienten erörtert. Dem folgt eine ausführliche Untersuchung.
Dies ist die Voraussetzung zur Erstellung eines Behandlungskonzeptes.
Hierbei wird auch der Abstand der einzelnen Therapiesitzungen festgelegt.
Wir möchten Sie bitten zum ersten Termin alle Ihnen vorliegenden Befunde mitzubringen.
Die Bandlungszeit beinhaltet zur eigentlichen manuellen Behandlung auch die Besprechung der zur Zeit vorliegenden Beschwerdesituation und beläuft sich in der Regel auf 50 min.

Erreichbarkeit:

Da, wir während der Behandlung nicht an das Telefon gehen, möchten wir Sie bitten eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir werden Sie schnellstmöglich zurückrufen.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit uns auch eine E-Mail zu schreiben. Auch diese werden wir schnellstmöglich beantworten oder Sie bei hinterlassen Ihrer telefonischen Erreichbarkeit persönlich kontaktieren.

Grenzen:

Wie alle alternativen Heilmethoden hat auch die Osteopathie ihre Grenzen.
Akute Infektionen, frische Unfälle, Tumorerkrankungen oder andere lebensgefährliche Zustände gehören in erster Linie in die Hände der Schulmedizin.
In den meisten Fällen ist die Ergänzung bzw. Kooperation zur Schulmedizin sinnvoll und wird von uns angestrebt.

Erstverschlechterung:

Eine Erstverschlechterung kann nach der Behandlung auftreten, sollte allerdings 72h nach der Behandlung wieder vergehen. Setzen Sie sich dann bitte mit uns in Verbindung.